Rechtliches
AGB und Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für die Nutzung von billiges-handwerk.de, für die kostenlose Übermittlung von Kunden-, Projekt- und Angebotsanfragen sowie für B2B-Anfragen von Unternehmen und Handwerks- oder Produktionsbetrieben. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie ein vorhandenes Angebot prüfen lassen, ohne Kostenvoranschlag nach einem Betrieb suchen, einen Lieferanten oder Subunternehmer anfragen oder sich als möglicher Partnerbetrieb vorstellen.
Die Bedingungen werden Ihnen vor dem Absenden des jeweiligen Formulars zugänglich gemacht. Soweit das Formular eine Bestätigung verlangt, werden sie durch das Anklicken der dafür vorgesehenen Checkbox in der zu diesem Zeitpunkt angezeigten Fassung einbezogen. Für einen Partnerbetrieb oder ein Unternehmen kann zusätzlich ein gesonderter Vertrag erforderlich sein, insbesondere wenn später entgeltliche, dauerhafte oder individuell ausgehandelte Leistungen vereinbart werden. Ein solcher gesonderter Vertrag geht diesen Bedingungen für seinen Regelungsbereich vor.
Individuelle Abreden haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucher-, Datenschutz- und Haftungsrechts, bleiben unberührt. Diese Bedingungen werden nicht dadurch zu Vertragsbedingungen des späteren Werk-, Kauf-, Liefer-, Montage- oder Dienstleistungsvertrags zwischen Kunde und Partnerbetrieb.
2. Betreiberin und Kontakt
Betreiberin des Portals ist:
AVOG UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 15
95444 Bayreuth
Deutschland
vertreten durch den Geschäftsführer Aaron Voigt
E-Mail: [email protected]. Die vollständigen Pflichtangaben finden Sie im Impressum.
3. Begriffe
„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Projekt beschreibt, ein vorhandenes Angebot hochlädt oder eine Suche nach einem ausführenden Betrieb, Lieferanten oder Subunternehmer anfragt. Verbraucher handeln zu Zwecken, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer handeln in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
„Partnerbetrieb“ ist ein selbstständiger Handwerks-, Produktions-, Liefer- oder sonstiger Fachbetrieb, der für eine konkrete Anfrage angesprochen wird, Informationen übermittelt oder sich als möglicher Ansprechpartner vorstellt. Ein Partnerbetrieb kann in Deutschland, Polen, Tschechien oder einem anderen geeigneten EU-Staat ansässig sein.
„Anfrage“ meint die Übermittlung eines Formulars, einer Nachricht, eines vorhandenen Kostenvoranschlags, von Fotos, Plänen, Referenzen oder sonstigen Projektinformationen. „Vergleichsanfrage“ meint insbesondere den Versuch, einen bereits vorliegenden Leistungsumfang durch ein unabhängiges Drittangebot einordnen zu lassen. „Kontaktfreigabe“ ist die Entscheidung oder Zustimmung, durch die für den direkten Austausch erforderliche Kontaktdaten an einen ausgewählten Partnerbetrieb übermittelt werden.
4. Rolle von billiges-handwerk.de
billiges-handwerk.de ist ein Informations-, Anfrage-, Vergleichs- und Vermittlungsportal. AVOG kann Projektangaben entgegennehmen, ein vorhandenes Angebot sachlich strukturieren, einen Leistungsumfang neutral beschreiben, nach geeigneten Partnern suchen, Anfragen weiterleiten und die Parteien bei der ersten Kontaktaufnahme unterstützen.
AVOG ist kein Handwerks- oder Bauunternehmen, kein Hersteller, kein Verkäufer, kein Generalunternehmer, kein Bauleiter, kein Architekt, kein Statiker, kein Sachverständiger, kein Arbeitgeber des Partnerbetriebs, kein dessen Subunternehmer und kein Treuhänder. AVOG übernimmt insbesondere keine Ausführung, Fertigung, Lieferung, Montage, Planung, Bauüberwachung, Abnahme, Reparatur, Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Zahlungsabwicklung oder Versicherungsleistung.
AVOG vertritt den Partnerbetrieb und den Kunden nicht mit Abschlussvollmacht. Äußerungen von AVOG sind keine Willenserklärung für den späteren Werk-, Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart wird. Ein Partnerbetrieb bleibt für seine eigenen Erklärungen, Preise, Bedingungen und Leistungen verantwortlich.
5. Nutzung der Website und mögliche Vertragsbeziehung
Das bloße Aufrufen und Lesen der Website begründet keinen Vertrag mit AVOG. Sie können Ratgeber, Gewerke-, Länder- und Regionalseiten ohne Registrierung nutzen, soweit zwingendes Recht oder technische Erfordernisse nichts anderes vorsehen.
Das Absenden einer kostenlosen Anfrage ist keine Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung, keine Annahme eines Werk- oder Dienstleistungsangebots und keine Beauftragung von AVOG mit der Ausführung eines Gewerks. Je nach konkreter Ausgestaltung kann durch die Übermittlung personenbezogener Daten und die Bestätigung dieser Bedingungen ein begrenztes, unentgeltliches Nutzungs- oder Kommunikationsverhältnis entstehen. Dieses beschränkt sich auf die technische Entgegennahme, die Kommunikation und die mögliche Bearbeitung der angefragten Suchrichtung; es enthält keine Verpflichtung von AVOG, einen Partner zu finden, ein Angebot einzuholen oder einen bestimmten Erfolg herbeizuführen.
In keinem Fall entsteht aus dem Absenden ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit, eine Mindestanzahl von Angeboten, einen Preisvorteil, eine Ersparnis, eine Kontaktfreigabe, eine Verfügbarkeit, eine Beauftragung oder einen Vertrag mit einem Partnerbetrieb. Für den Kunden entsteht durch die Anfrage keine Zahlungspflicht gegenüber AVOG. Eine andere Rechtsfolge gilt nur, wenn AVOG sie vorab ausdrücklich und transparent in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
6. Welche Anfragewege angeboten werden
6.1 Vorhandenes Angebot gegenchecken
Sie können einen bereits erhaltenen Kostenvoranschlag oder ein Handwerkerangebot als Ausgangspunkt verwenden. AVOG kann daraus die für eine Vergleichskalkulation relevanten Positionen herausarbeiten und den sachlichen Umfang an geeignete Partnerbetriebe übermitteln. Das Ziel ist eine möglichst faire zweite Marktmeinung, nicht die pauschale Abwertung des ursprünglichen Betriebs.
6.2 Handwerker, Lieferant oder Hersteller ohne bestehendes Angebot finden
Wenn Sie noch kein Angebot haben, können Sie das Vorhaben mit Gewerk, Maßen, Material, Ausführung, Standort, Bildern, Plänen, Referenzen und Zeitrahmen beschreiben. AVOG kann daraus eine Anfrage an mögliche Fachbetriebe entwickeln und, soweit sinnvoll, öffentliche Umsetzungsbeispiele oder Herstellerinformationen zur Orientierung heranziehen.
6.3 B2B-Lieferanten- und Subunternehmersuche
Unternehmen können Lieferanten, Produzenten, Montagepartner oder Subunternehmer für konkrete Projekte anfragen. Eine B2B-Anfrage kann Angaben zu Stückzahlen, Zeichnungen, Qualitätsanforderungen, Kapazität, Lieferort, Montage, Sprache, Terminen und gewünschter Partnerregion enthalten. AVOG vermittelt keinen Arbeitnehmerverleih und verspricht keine rechtliche Einordnung eines grenzüberschreitenden Einsatzmodells.
7. Kostenfreiheit für Kunden und Partnervergütung
Die Übermittlung einer Kundenanfrage und die Nutzung des kostenlosen Angebotschecks sind für den Kunden unentgeltlich. AVOG verlangt vom Kunden keine Gebühr dafür, dass ein vorhandenes Angebot geprüft, ein Vergleich versucht oder ein Partnerkontakt vorbereitet wird. Der Kunde schuldet AVOG auch dann keine Provision, wenn später ein Vertrag mit einem Partnerbetrieb zustande kommt, sofern nicht ausdrücklich vorab ein gesonderter entgeltlicher Vertrag mit AVOG geschlossen wurde.
AVOG kann von einem Partnerbetrieb eine Provision oder Vermittlungsvergütung erhalten, wenn ein Kontakt oder ein Auftrag über das Portal zustande kommt. Diese Vergütung wird ausschließlich zwischen AVOG und dem Partnerbetrieb vereinbart. Sie begründet keine Zahlungspflicht des Kunden, wird nicht automatisch zu einem Aufschlag auf den Vertrag zwischen Kunde und Partnerbetrieb und macht AVOG nicht zur Vertragspartei dieses Vertrags.
Eine Partnervergütung kann bei der Auswahl angesprochener Betriebe oder bei einer Darstellung berücksichtigt werden, soweit dies sachlich und rechtlich zulässig ist. Sie ist kein Beweis für den günstigsten Preis, die beste Qualität, die höchste Eignung oder eine Empfehlung. Bei einer konkreten Darstellung werden bezahlte Beziehungen nicht so bezeichnet, als handele es sich allein deshalb um eine unabhängige Auszeichnung.
8. Keine Erfolgs-, Preis- oder Verfügbarkeitsgarantie
AVOG kann nicht garantieren, dass ein Partnerbetrieb gefunden wird, auf eine Anfrage reagiert, ein wettbewerbsfähiges Angebot abgibt, zum Projektort fährt, den gewünschten Termin einhält oder den Auftrag annimmt. Ebenso wenig wird garantiert, dass eine ausländische, polnische, tschechische oder sonstige EU-Lösung günstiger, schneller oder technisch besser ist als ein bereits vorliegendes Angebot.
Ein möglicher Preisunterschied hängt unter anderem von Material, Qualität, Stückzahl, Aufmaß, Vorarbeiten, Fertigungsart, Transport, Anfahrt, Montage, Kran- oder Hebetechnik, Steuern, Genehmigungen, Gewährleistung, Währung, Termin und konkreten Vertragsbedingungen ab. Ein günstigerer Zahlenwert ist nicht vergleichbar, wenn Nebenleistungen fehlen oder Annahmen voneinander abweichen.
Beispiele, Rechenwerte, mögliche Einsparungen, Erfahrungswerte und redaktionelle Angaben auf der Website sind unverbindliche Orientierung und keine Preisgarantie, keine Kostenschätzung für Ihr Projekt und keine Zusicherung einer Eigenschaft. Vor einer Beauftragung müssen Sie ein konkretes Angebot mit dem Partnerbetrieb klären.
9. Gegenprüfung eines vorhandenen Angebots
Bei einem vorhandenen Angebot ist der Leistungsumfang der Ausgangspunkt. AVOG kann Positionen wie Maße, Mengen, Material, Oberfläche, Fertigung, Lieferung, Montage, Aufmaß, Vorarbeiten und Terminannahmen in eine neutrale Anfrage übertragen. Der ursprüngliche Preis sowie Name, Logo und Kontaktdaten des ersten Betriebs sollen Vergleichspartnern grundsätzlich nicht mitgeteilt werden, wenn sie für die Kalkulation nicht erforderlich sind.
„Gleiche Leistung“ bedeutet nicht automatisch „identisches Ergebnis“. Ein Partnerangebot kann bei Materialstärke, Oberflächenbehandlung, Toleranzen, Befestigung, Statik, Zulassung, Lieferumfang, Montagequalität oder Gewährleistungsumfang vom ursprünglichen Angebot abweichen. Der Kunde muss die Angebote fachlich und wirtschaftlich selbst vergleichen und offene Unterschiede vor einer Annahme klären.
AVOG ist nicht verpflichtet, ein Dokument vollständig zu lesen, jede Position zu erkennen, eine Kalkulation nachzurechnen oder technische Fehler im Ausgangsangebot zu entdecken. Der Angebotscheck ist keine Rechtsberatung, keine technische Abnahme, keine Statik- oder Genehmigungsprüfung und kein Gutachten.
10. Offene Suche ohne Kostenvoranschlag
Für eine offene Suche müssen Sie das Vorhaben so konkret wie möglich beschreiben. Hilfreich sind insbesondere Maße, Mengen, Material, Farb- und Qualitätswünsche, Fotos der Einbausituation, Pläne, gewünschter Leistungsort, Zufahrt, Montagehöhe, vorhandene Anschlüsse, Zeitfenster und besondere Einschränkungen. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Treppe günstig gesucht“ reicht häufig nicht aus, um seriöse Angebote zu erhalten.
AVOG kann öffentliche Informationen, Herstellerseiten, Referenzprojekte oder im Internet auffindbare Ausführungsbeispiele zur Einordnung heranziehen. Solche Verweise dienen nur der Recherche und Inspiration. AVOG übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit, Urheberrechte, Preise, Lieferfähigkeit oder Qualität fremder Inhalte und ist nicht Betreiber der verlinkten Seiten.
Eine Anfrage an einen Betrieb ist keine Annahme eines Angebots. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Kunde und Partnerbetrieb sich selbst über Leistung, Preis, Termine und Vertragsbedingungen einigen.
11. B2B-Anfragen und geschäftliche Unterlagen
Unternehmen können über das Portal beispielsweise nach einem polnischen oder tschechischen Produzenten, einem Metallbaupartner, einem Montagebetrieb, einem Lieferanten, einem Dachdecker, einer Garten- oder Gebäudepflegekolonne oder einem sonstigen Subunternehmer suchen. Die konkrete Eignung hängt vom Projekt und von den Angaben der beteiligten Unternehmen ab.
Unternehmen dürfen nur solche Zeichnungen, Ausschreibungen, Kalkulationen, Marken, Fotos, Kundenangaben und Referenzen übermitteln, deren Nutzung und Weitergabe sie rechtlich gestatten dürfen. Sie müssen die erforderlichen Vollmachten, Geheimhaltungsvereinbarungen und internen Freigaben selbst prüfen. AVOG übernimmt keine vergaberechtliche, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerliche oder aufenthaltsrechtliche Prüfung des geplanten Einsatzes.
Ein B2B-Kontakt führt nicht automatisch zu einem Liefer-, Werk-, Dienst-, Rahmen- oder Subunternehmervertrag. Die beteiligten Unternehmen verhandeln selbstständig über Leistungsumfang, Abnahme, Vergütung, Zahlungsziele, Haftung, Gewährleistung, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache, Datenschutz und alle Anforderungen des Einsatzortes.
12. Angaben zu Partnerbetrieben und Auswahlhilfe
AVOG kann Partnerangaben wie Herkunftsregion, Tätigkeitsbereich, Sprache, Referenzen, Erfahrung, Kapazität und den Stand übermittelter Unternehmensinformationen anzeigen oder in einer Anfrage berücksichtigen. Solche Angaben beruhen auf Informationen des Betriebs, öffentlich zugänglichen Quellen oder der bisherigen Kommunikation und können sich ändern.
Eine Kennzeichnung als „Partner“, „angefragt“ oder „Angaben erhalten“ ist kein amtliches Gütesiegel und keine Garantie für Identität, Bonität, Qualifikation, Meisterstatus, Eintragung, Versicherung, Steuerstatus, Genehmigung, Zertifizierung, Gewährleistung, Arbeitsbedingungen, Solvenz, Termintreue oder Qualität. Insbesondere wird nicht pauschal zugesagt, dass AVOG A1-Bescheinigungen, Entsendemeldungen, Versicherungsnachweise, Handwerkskammerzugehörigkeit, Steuerunterlagen oder sonstige grenzüberschreitende Einsatzvoraussetzungen kontrolliert hat.
Bei Arbeiten in Deutschland müssen Kunde und Partnerbetrieb eigenständig klären, welche öffentlich-rechtlichen, technischen, steuerlichen, arbeits-, sozialversicherungs- und gewerberechtlichen Anforderungen gelten. Das gilt besonders bei Bau-, Montage-, Dach-, Elektro-, Sanitär-, Transport- oder genehmigungsrelevanten Leistungen. AVOG gibt hierzu keine verbindliche Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung durch zuständige Stellen oder qualifizierte Fachleute.
13. Anonymisierte Anfrage und Kontaktfreigabe
Bei einem Angebotscheck soll der Partnerbetrieb zunächst nur die für die Kalkulation erforderliche sachliche Beschreibung erhalten. Identifizierende Angaben zum bisherigen Betrieb und der ursprüngliche Preis sollen nicht mitgeteilt werden, damit ein unabhängiger Vergleichswert entstehen kann.
Eine Anonymisierung kann wegen eingebetteter Inhalte, Dateimetadaten, ungewöhnlicher Maße, Produktnummern, Fotos, Ortsangaben oder anderer Projektmerkmale unvollständig sein. Der Kunde bleibt für die von ihm übermittelten Unterlagen verantwortlich und soll unnötige Daten vor dem Upload entfernen oder schwärzen.
Vor einer direkten Kontaktaufnahme werden Kontaktdaten grundsätzlich erst nach einer Auswahl oder ausdrücklichen Freigabe übermittelt. Die Freigabe ist keine fachliche oder rechtliche Bestätigung des Partnerbetriebs. Nach dem Austausch entscheiden Kunde und Partnerbetrieb selbst, welche weiteren Daten sie einander mitteilen und ob sie vertraglich zusammenarbeiten.
14. Direkter Vertrag zwischen Kunde und Partnerbetrieb
Der Vertrag über Fertigung, Kauf, Lieferung, Montage, Bau-, Reparatur-, Pflege- oder sonstige Dienstleistungen kommt grundsätzlich ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Partnerbetrieb zustande. Der Partnerbetrieb erstellt sein eigenes Angebot und muss den konkreten Umfang, Preis, Steuern, Liefer- und Montagebedingungen, Termine, Zahlungsplan, Abnahme, Gewährleistung, Rücktritt, Widerruf und sonstige Bedingungen selbst erklären.
AVOG ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und wird nicht durch die Auswahl, Weiterleitung von Kontaktdaten oder den Erhalt einer Provision zur Vertragspartei. AVOG übernimmt keine Erfüllungspflicht, keine Garantie, keine Bürgschaft, keine Zahlung an den Partnerbetrieb und keine Verantwortung für dessen Beschäftigte, Subunternehmer, Lieferanten, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Versicherungen.
Beanstandungen wegen Preis, Leistung, Mängeln, Verzögerungen, Schäden, Rückzahlung, Gewährleistung oder Kündigung sind an den jeweiligen Partnerbetrieb zu richten. AVOG kann eine Kommunikation organisatorisch weiterleiten, schuldet aber keine Anspruchsdurchsetzung, Schlichtung oder Rechtsberatung.
15. Pflichten des Kunden
Der Kunde muss Angaben vollständig, wahrheitsgemäß, aktuell und für die Kalkulation ausreichend machen. Er muss insbesondere Maße, Mengen, Materialwünsche, Einbausituation, Projektort, Zugang, Zufahrt, Montagebedingungen, Terminwünsche, bekannte Gefahren und behördliche oder nachbarrechtliche Einschränkungen mitteilen, soweit sie für das Vorhaben relevant sind.
Der Kunde muss vor einer Beauftragung jedes Partnerangebot prüfen und offene Annahmen schriftlich klären. Dazu gehören unter anderem: Wer nimmt Aufmaß? Wer liefert welches Material? Ist Montage enthalten? Wie werden Transport und Kran abgerechnet? Welche Vorarbeiten, Genehmigungen und Anschlüsse sind erforderlich? Welche Abnahme-, Mängel- und Zahlungsregeln gelten? Welche Sprache und welches Recht gelten?
Der Kunde darf das Portal nicht nutzen, um Wettbewerber auszuspähen, fremde Kalkulationen ohne Berechtigung zu kopieren, Betriebe zu täuschen, rechtswidrige Leistungen anzufragen, Spam zu versenden oder die Anonymisierung zu umgehen. Gesetzliche Verbraucherrechte und die Möglichkeit, ein Angebot abzulehnen, bleiben bestehen.
16. Pflichten des Partnerbetriebs
Ein Partnerbetrieb muss seine Unternehmens-, Kontakt- und Leistungsangaben wahrheitsgemäß und aktuell halten. Er darf nur Leistungen anbieten, die er fachlich, organisatorisch und rechtlich erbringen darf. Er muss eigene Preise, Annahmen, Lieferzeiten, Steuern, Montagebedingungen, Referenzen und Einschränkungen transparent angeben.
Der Partnerbetrieb trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter, Subunternehmer, Lieferanten, Geräte, Fahrzeuge, Arbeitsschutz-, Steuer-, Sozialversicherungs-, Entsende-, Genehmigungs- und sonstigen Pflichten. Eine Kontaktvermittlung durch AVOG ersetzt keine eigene Prüfung dieser Pflichten.
Ein Partnerbetrieb darf Kontaktdaten und Projektinformationen nur für die zulässige Bearbeitung der konkreten Anfrage und im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht verwenden. Unerwünschte Werbung, Weitergabe an Dritte, Täuschung, Druck auf den Kunden und die Umgehung vereinbarter Kontaktwege sind unzulässig.
17. Uploads, Rechte und zulässige Inhalte
Der Nutzer räumt AVOG kein Eigentum an hochgeladenen Dateien ein. Er gestattet aber, dass AVOG die Inhalte im erforderlichen Umfang technisch entgegennimmt, auf Sicherheit und Verarbeitbarkeit prüft, für die gewünschte Anfrage strukturiert, an technische Versanddienstleister übermittelt und gegebenenfalls an passende Partnerbetriebe weitergibt.
Der Nutzer versichert, dass er zur Verwendung und Weitergabe der Inhalte berechtigt ist oder die erforderliche Einwilligung besitzt. Das gilt auch für Angebote fremder Betriebe, Zeichnungen, Fotos, Pläne, Referenzen, Marken, Texte, Personenangaben und vertrauliche Informationen. Eine Berechtigung darf nicht dadurch ersetzt werden, dass ein Dokument im Internet auffindbar ist.
Die aktuelle technische Prüfung akzeptiert nur bestimmte Dateiformate und Größen. Dateien mit eindeutig erkennbaren aktiven PDF-Skripten oder automatischen Startaktionen können abgelehnt werden. Die Prüfung ist kein vollständiger Virenschutz. Nutzer müssen sichere Dateien übermitteln und dürfen keine Schadsoftware, Zugangsdaten, rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst unzulässigen Inhalte hochladen.
18. Sperrung, Ablehnung und Beendigung einer Anfrage
AVOG darf eine Anfrage nicht annehmen, zurückstellen, kürzen, anonymisieren, löschen, sperren oder beenden, wenn Angaben fehlen, Rechte Dritter betroffen sein können, ein Sicherheitsrisiko besteht, die Datei technisch unzulässig ist, der gewünschte Bereich für das Portal ungeeignet ist, ein Missbrauchsverdacht besteht, keine passenden Partner verfügbar sind oder die Bearbeitung wirtschaftlich, organisatorisch oder rechtlich nicht vertretbar ist.
AVOG ist nicht verpflichtet, interne Partnerlisten, Suchstrategien, Prüfnotizen, Kommunikationsinhalte, Kalkulationsgrundlagen oder Gründe einer internen Auswahl vollständig offenzulegen. Gesetzliche Auskunfts-, Datenschutz- und Beschwerderechte bleiben unberührt.
Eine Beendigung der Anfrage lässt bereits entstandene gesetzliche Pflichten, Datenschutzrechte, Aufbewahrungsanforderungen und Ansprüche wegen vorsätzlicher oder rechtswidriger Handlungen unberührt. Eine spätere direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Partnerbetrieb wird dadurch nicht automatisch beendet.
19. Technische Verfügbarkeit und Kommunikation
AVOG bemüht sich um eine funktionsfähige Website, kann aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit garantieren. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Netzstörungen, Fehlkonfigurationen, höhere Gewalt, Angriffe, Anbieterprobleme und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können zu Verzögerungen oder Ausfällen führen.
Eine automatische Eingangs- oder Erfolgsanzeige bestätigt nur den technischen Eingang oder die Annahme des Formularvorgangs. Sie bestätigt weder die Richtigkeit der Angaben noch eine vollständige Dateiübermittlung, die Annahme einer Vermittlungsleistung, eine Partnerzusage oder einen Vertragsschluss. Prüfen Sie eine angezeigte Vorgangskennung und melden Sie Übertragungsfehler zeitnah.
20. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, Dateien, Kontaktangaben, Cookies, lokaler Einstellungen, Cloudflare-Sicherheitsdaten, Resend-Versanddaten und des IONOS-Postfachs richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil der Information über den Anfrageablauf, ersetzt aber keine Einwilligung, wenn für einen konkreten Verarbeitungsschritt eine Einwilligung erforderlich ist.
AVOG behandelt Anfragen nicht als öffentliche Inhalte und gibt den ursprünglichen Preis sowie identifizierende Angaben zum ersten Betrieb bei einem Vergleich grundsätzlich nicht an Partner weiter, sofern dies für die Kalkulation nicht erforderlich ist. Eine absolute Geheimhaltung oder eine vollständige technische Anonymisierung kann wegen E-Mail-Verarbeitung, Sicherungskopien, Dateiinhalten und Rückschlussmöglichkeiten nicht zugesagt werden.
Nutzer müssen vertrauliche Inhalte vor dem Upload prüfen und dürfen sie nur übermitteln, wenn dies mit ihren eigenen Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten vereinbar ist. Für den direkten Austausch nach einer Kontaktfreigabe sind Kunde und Partnerbetrieb selbst verantwortlich.
21. Widerrufsrecht und Bedeutung der Bestätigung im Formular
Die kostenlose Anfrage ist keine entgeltliche Beauftragung und keine Bestellung eines Werkes. Aus ihr folgt regelmäßig keine Zahlungspflicht gegenüber AVOG. Die gesetzlichen Verbraucherschutzregeln können dennoch auf einen konkreten digitalen Nutzungs- oder Kommunikationsvertrag anwendbar sein, insbesondere wenn ein Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt. Eine formularmäßige Bestätigung dieser Bedingungen ist deshalb kein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rechte.
Ob im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber AVOG besteht, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung, dem Beginn und Inhalt einer Leistung sowie den gesetzlichen Ausnahmen ab. Die aktuelle Widerrufsbelehrung erläutert die kostenlose Anfrage und enthält ein Musterformular. Der Vertrag über das eigentliche Gewerk wird grundsätzlich mit dem Partnerbetrieb geschlossen; dessen eigene Widerrufs-, Rücktritts- und Verbraucherinformationen sind separat zu prüfen.
Die im Formular verlangte Kenntnisnahme des Widerrufshinweises ist kein Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht und keine Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Sofortbeginn. Sie dient der transparenten Information über die Rolle von AVOG und die Abgrenzung zum späteren Vertrag mit dem Partnerbetrieb.
22. Haftung von AVOG
AVOG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung oder eine ausdrücklich übernommene Garantie besteht. Das gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen im gesetzlich maßgeblichen Umfang.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Nutzung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung von AVOG für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Arglist, bei übernommenen Garantien, nach dem Produkthaftungsrecht oder soweit eine abweichende Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Sie begrenzen nicht die Pflichten des Partnerbetriebs gegenüber seinem Kunden und machen AVOG nicht zum Schuldner dieser Pflichten.
23. Keine Haftung für Partnerbetrieb oder Projektergebnis
AVOG haftet nicht für die Identität, Bonität, Qualifikation, Eignung, Verfügbarkeit, Preisbildung, Lieferfähigkeit, Qualität, Sicherheit, Termineinhaltung, Beschäftigten, Subunternehmer, Steuern, Versicherungen, Genehmigungen, Arbeitsbedingungen oder sonstige Handlungen und Unterlassungen eines Partnerbetriebs, soweit AVOG hierfür nicht nach den gesetzlichen Regeln selbst verantwortlich ist.
AVOG haftet insbesondere nicht für Mängel, Schäden am Gebäude oder Grundstück, Folgeschäden, Verzögerungen, Mehrkosten, Rücktritt, Kündigung, Nichtzahlung, Insolvenz, Gewährleistungsansprüche, Widerruf, Transport, Montage, Abnahme, Bau- oder Arbeitsunfälle eines Partnerbetriebs. Solche Ansprüche sind zwischen Kunde und Partnerbetrieb nach deren Vertrag zu klären.
Ein Vergleichswert von billiges-handwerk.de ist keine fachliche Freigabe und kein Ersatz für Aufmaß, Statik, Genehmigungsprüfung, Materialprüfung, Brandschutz-, Denkmalschutz-, Bau- oder Sicherheitsprüfung. Bei Zweifeln muss der Kunde qualifizierte Fachleute oder zuständige Behörden einschalten.
24. Verantwortlichkeit und Freistellung des Nutzers
Der Nutzer ist für seine Angaben, seine Berechtigung zur Nutzung fremder Unterlagen und die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Verletzt ein Nutzer schuldhaft Rechte Dritter oder diese Bedingungen und entstehen AVOG dadurch berechtigte Ansprüche, Kosten oder behördliche Maßnahmen, hat er AVOG im gesetzlich zulässigen und angemessenen Umfang von diesen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt nur, soweit der Nutzer die Verletzung zu vertreten hat und AVOG die Ursache nicht selbst gesetzt oder den Schaden nicht mitverursacht hat.
Die Freistellung gilt gegenüber Verbrauchern nicht weiter, als dies mit zwingendem Recht und der gesetzlichen Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar ist. Sie umfasst keine pauschale Übernahme fremder Risiken und lässt Einwendungen, eine Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die gesetzlichen Mitwirkungs- und Schadensminderungspflichten unberührt.
25. Rechte an Websiteinhalten
Texte, Gestaltung, Marken, Logos, Fotografien, Illustrationen, Struktur und sonstige Inhalte von billiges-handwerk.de dürfen nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Websitebesuchs genutzt werden. Eine Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung, automatisierte Auslesung, kommerzielle Übernahme oder Nutzung als eigener Datenbestand ist nur mit vorheriger Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Erlaubnis zulässig.
Öffentliche Verweise auf externe Seiten, Hersteller, Regionen, Gewerke oder Beispiele sind keine Übertragung von Rechten an den dortigen Inhalten. Rechte Dritter bleiben bestehen.
26. Änderungen der Bedingungen
AVOG kann diese Bedingungen für künftige Anfragen ändern, wenn sich Dienste, Formulare, technische Abläufe, gesetzliche Anforderungen oder das Vermittlungsmodell ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht. Für eine bereits übermittelte Anfrage gelten grundsätzlich die bei ihrer Bestätigung angezeigten Bedingungen, soweit eine nachträgliche Änderung nicht gesetzlich erforderlich ist oder der Nutzer ihr wirksam zustimmt.
Änderungen werden nicht dazu verwendet, bereits entstandene gesetzliche Rechte auszuschließen. Werden für Partnerbetriebe oder Unternehmen neue entgeltliche oder laufende Leistungen eingeführt, werden die dafür erforderlichen Vertragsinformationen und gegebenenfalls besondere Bedingungen gesondert bereitgestellt.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates entgegenstehen, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Rechtswahl erfolgt im Rahmen von Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom-I-VO). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Streitigkeiten aus einer gesonderten Partner- oder Vermittlungsvereinbarung mit einem Unternehmer, insbesondere einem Partnerbetrieb aus Polen, Tschechien oder einem anderen EU-Staat, wird – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Vereinbarung wirksam getroffen ist – Dresden, Deutschland, als Gerichtsstand vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung orientiert sich an Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-VO) und § 38 ZPO. Sie gilt nicht automatisch für den direkten Werk-, Kauf-, Liefer-, Montage- oder Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Partnerbetrieb. Der gesetzliche Gerichtsstand bleibt maßgeblich, wenn eine Vereinbarung nicht wirksam getroffen werden kann oder zwingendes Recht entgegensteht.
28. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
Beschwerden zur Nutzung des Portals können Sie an [email protected] richten. Bitte geben Sie, soweit vorhanden, die Vorgangskennung und eine kurze Beschreibung des Anliegens an. AVOG prüft die Beschwerde im Rahmen der eigenen Zuständigkeit; eine Pflicht zur Übernahme eines Streits zwischen Kunde und Partnerbetrieb entsteht dadurch nicht.
AVOG ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht oder eine ausdrückliche spätere Erklärung etwas anderes verlangt. Zwingende gesetzliche Informations- und Teilnahmevorgaben bleiben unberührt. Streitigkeiten aus dem direkten Vertrag mit dem Partnerbetrieb richten sich nach dessen Vertrags- und Beschwerdeweg.
29. Teilunwirksamkeit und Vorrang des Gesetzes
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Erweiterung der Haftung oder eine pauschale Umdeutung zulasten eines Verbrauchers findet nicht statt.
Die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung und das Impressum ergänzen diese Bedingungen. Bei Widersprüchen geht eine zwingende gesetzliche Vorschrift vor; im Übrigen gilt für Datenschutzfragen die Datenschutzerklärung und für ein gesetzliches Widerrufsrecht die dafür maßgebliche Belehrung.
30. Fassung
Stand dieser AGB und Vermittlungsbedingungen: 26. August 2026.